OLG Braunschweig - 27.07.1990 (2 U 22/90) - DRsp Nr. 1994/8218
OLG Braunschweig, vom 27.07.1990 - Aktenzeichen 2 U 22/90
DRsp Nr. 1994/8218
Sollten mit der Zuerkennung eines Gesamtschmerzensgeldes aus Anlaß eines Unfallereignisses "sämtliche Folgen, also auch eventuell noch auftretende Folgen", abgegolten sein, so kommt wegen der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs ein gesonderter Anspruch auf Ersatz immateriellen Zukunftsschadens nur noch für solche Verletzungsfolgen in Betracht, mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (i. A. an BGH VersR 1976, 440 = NJW 76, 1149).