OLG Braunschweig - Urteil vom 29.04.1974 (Ss (U) 55/74) - DRsp Nr. 1994/8228
OLG Braunschweig, Urteil vom 29.04.1974 - Aktenzeichen Ss (U) 55/74
DRsp Nr. 1994/8228
1. Der Versuch, den Motor eines Kraftrades nachts in einer Wohnstraße 10 Minuten lang durch Betätigung des Anlaßpedals zu starten, ist ungebührliche Erregung ruhestörenden Lärms. 2. Verbotsirrtum scheidet aus, wenn der Täter von Zeugen auf die Ruhestörung hingewiesen worden ist.