OLG Bremen - Beschluß vom 07.10.1981 (Ss 60/81) - DRsp Nr. 1994/8258
OLG Bremen, Beschluß vom 07.10.1981 - Aktenzeichen Ss 60/81
DRsp Nr. 1994/8258
A. Auch nach der Tat eingetretene persönlichkeitsbezogene Umstände können zur Bejahung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2StGB beitragen. B. Während der Vorsatz des verkehrsfeindlichen Verhaltens im fließenden Verkehr zur Erfüllung des Tatbestandes des § 315b Abs. 1StGB nur auf den verkehrswidrigen Eingriff und die Herbeiführung der die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Gefahr gerichtet zu sein braucht, muß sich die nach 3 315b Abs. 3StGB in Verbindung mit § 315 Abs. 3 Nr. 1StGB erforderliche Absicht des Täters darüber hinaus auf den Eintritt des Schadens (Unglücksfalls) erstrecken.