OLG Bremen - Urteil vom 06.04.1976
Ss 121/75
Normen:
StGB § 69 ;
Fundstellen:
NJW 1977, 399
VRS 51, 278

OLG Bremen - Urteil vom 06.04.1976 (Ss 121/75) - DRsp Nr. 1994/8274

OLG Bremen, Urteil vom 06.04.1976 - Aktenzeichen Ss 121/75

DRsp Nr. 1994/8274

1. Bei einem Täter, dem die Fahrerlaubnis in einem anderen Verfahren bereits rechtskräftig entzogen worden ist, ist das Gericht, sofern kein Verschlechterungsverbot entgegensteht, nicht auf die Anordnung einer "isolierten Sperrfrist" beschränkt; vielmehr kann auch auf erneute Entziehung der Fahrerlaubnis erkannt werden. 2. Das durch das Verschlechterungsverbot des § 331 StPO an der Entziehung der Fahrerlaubnis gehinderte Berufungsgericht muß die erstinstanzlich erfolgte Anordnung einer "isolierten Sperrfrist" auch dann wiederholen, wenn dem Angeklagten zwischen den Tatsachenverhandlungen erster und zweiter Instanz eine neue Fahrerlaubnis erteilt worden ist.

Normenkette:

StGB § 69 ;

Hinweise:

So auch BGH v. 02.11.1954, VRS 8, 40 = DAR 1955, 18 = RdK 1955, 74 = BGHSt 6, 398.

Fundstellen
NJW 1977, 399
VRS 51, 278