Der Kl. war mit seinem Kfz auf einen am Vortag von der R. - ohne Zugmaschine - abgestellten ungesicherten Container-Auflieger aufgefahren. Der Senat stellt fest, daß der Schaden des Kl. beim Betrieb der Zugmaschine entstanden ist und die R. nach § 7 StVG haftet.
"...Gem. §
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