OLG Celle vom 12.10.1981
2 Ss 280/81
Normen:
StGB § 44 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 62, 38

OLG Celle - 12.10.1981 (2 Ss 280/81) - DRsp Nr. 1996/16654

OLG Celle, vom 12.10.1981 - Aktenzeichen 2 Ss 280/81

DRsp Nr. 1996/16654

Hinsichtlich des Umfangs der Anordnung des Fahrverbots ist der Umstand, daß der Täter Berufskraftfahrer und daher in besonderer Weise auf den Gebrauch von Kraftfahrzeugen angewiesen ist, strafmildernd zu berücksichtigen.

Normenkette:

StGB § 44 Abs. 1 ;

Hinweise:

Ebenso OLG Köln, DAR 1991, 191 = VRS 81, 21: Zur Vermeidung eines Sanktionsübermaßes ist die Verhängung eines eingeschränkten Fahrverbots in der Regel jedenfalls dann ausreichend, wenn die den Gegenstand der Verurteilung bildende Tat außerhalb der beruflichen Tätigkeit begangen wurde. Vgl. auch BayObLG, MDR 1991, 471 : Muß der Täter wegen eines 3-monatigen Fahrverbots mit seiner Entlassung als Berufskraftfahrer rechnen, so ist sorgfältig zu prüfen, ob zur Einwirkung auf ihn nicht ein auf eine bestimmte Fahrzeugart beschränktes Fahrverbot ausreicht.

Fundstellen
VRS 62, 38