OLG Celle - Beschluß vom 11.08.1992
1 Ss 2/91
Normen:
StPO §§ 163a Abs. 4, § 136 Abs. 1 S. 2, §§ 45, 257 ;
Fundstellen:
NZV 1993, 42

OLG Celle - Beschluß vom 11.08.1992 (1 Ss 2/91) - DRsp Nr. 1994/8338

OLG Celle, Beschluß vom 11.08.1992 - Aktenzeichen 1 Ss 2/91

DRsp Nr. 1994/8338

1. In Altfällen ist bei einem Verwertungsverbot wegen unterbliebener Beschuldigtenbelehrung dem Angeklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, damit er seine Verfahrensrügen der geänderten Rechtsprechung anpassen kann. 2. Die Bindungswirkung des auf den Vorlagebeschluß ergangenen Entscheidung ergreift nicht das in der Vergangenheit liegende Prozeßverhalten des Verteidigers, soweit dieser seinerzeit der Verwertung der Zeugenaussage nicht widersprochen hatte.

Normenkette:

StPO §§ 163a Abs. 4, § 136 Abs. 1 S. 2, §§ 45, 257 ;
Fundstellen
NZV 1993, 42