OLG Celle - Beschluß vom 14.07.1983
1 Ss 387/83
Normen:
StGB §§ 69, 69a ;
Fundstellen:
DAR 1984, 93
ZfS 1984, 256

OLG Celle - Beschluß vom 14.07.1983 (1 Ss 387/83) - DRsp Nr. 1994/8453

OLG Celle, Beschluß vom 14.07.1983 - Aktenzeichen 1 Ss 387/83

DRsp Nr. 1994/8453

1. Versucht der Angeklagte mit Mitteln, die Ihm das Gesetz eröffnet, die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern, so ist dies legitim und nicht geeignet, die Eignung des Angeklagten zum Führen von Kfz in Zweifel zu ziehen. 2. Auch die Bagatellisierung eines Vorganges gehört in den Bereich der zulässigen Verteidigung, die ersichtlich vornehmlich das Ziel hat, die Maßregel in Fortfall zu bringen.

Normenkette:

StGB §§ 69, 69a ;
Fundstellen
DAR 1984, 93
ZfS 1984, 256