OLG Celle - Beschluß vom 20.07.1979
8 W 184/79
Normen:
AKB §§ 2, 10 ; VVG § 6 ;
Fundstellen:
VersR 1980, 178

OLG Celle - Beschluß vom 20.07.1979 (8 W 184/79) - DRsp Nr. 1994/8499

OLG Celle, Beschluß vom 20.07.1979 - Aktenzeichen 8 W 184/79

DRsp Nr. 1994/8499

Der Kraftfahrer, der auf einer Schwarzfahrt und ohne im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis zu sein, einen Verkehrsunfall verschuldet, kann den sogenannten Kausalitätsgegenbeweis nicht durch den Nachweis genügender Fahrkenntnisse führen. Dies gilt auch dann, wenn die Trunkenheit des Fahrers entscheidend mitgespielt hat.

Normenkette:

AKB §§ 2, 10 ; VVG § 6 ;
Fundstellen
VersR 1980, 178