OLG Celle - Urteil vom 04.08.1977 (3 Ss 184/77) - DRsp Nr. 1994/8518
OLG Celle, Urteil vom 04.08.1977 - Aktenzeichen 3 Ss 184/77
DRsp Nr. 1994/8518
Nach § 256StPO verlesbar sind Gutachten, die Fahrtenschreiberaufzeichnungen auswerten, also Geschwindigkeits-, zeit- und Entfernungsdiagramme und Gutachten über die Funktionsweise des Fahrtenschreibers und deren Beeinflußbarkeit.