OLG Celle - Urteil vom 14.04.1977
10 U 118/76
Normen:
RVO § 1542 ;
Fundstellen:
VersR 1977, 1027

OLG Celle - Urteil vom 14.04.1977 (10 U 118/76) - DRsp Nr. 1994/8523

OLG Celle, Urteil vom 14.04.1977 - Aktenzeichen 10 U 118/76

DRsp Nr. 1994/8523

1. Die Aufwendungen eines Sozialversicherungsträgers für die Krankenhauspflege eines unfallverletzten Mitgliedes sind ohne Abzug ersparter Aufwendungen für den Unterhalt und die Verpflegung im Krankenhaus von dem ersatzpflichtigen Schädiger voll zu erstatten. Die Eigenersparnisse des Geschädigten werden erst bei Regreßnahme des Arbeitgebers gegen den Schädiger wegen des an den Verletzten weitergezahlten Lohnes berücksichtigt. 2. Der Ersatzanspruch des Sozialversicherungsträgers wegen der Zahlung einer Unfallrente an den Verletzten während dessen Arbeitsunfähigkeit wird durch die Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers für die gleiche Zeit nicht berührt.

Normenkette:

RVO § 1542 ;
Fundstellen
VersR 1977, 1027