OLG Celle - Urteil vom 21.02.1974 (5 U 119/73) - DRsp Nr. 1994/8552
OLG Celle, Urteil vom 21.02.1974 - Aktenzeichen 5 U 119/73
DRsp Nr. 1994/8552
Das Fahren bei Dunkelheit erfordert auch auf Straßen, die für den zügigen Durchgangsverkehr bestimmt sind, eine besondere Konzentration, da allerorts mit unbeleuchteten Hindernissen auf der Fahrbahn gerechnet werden muß. Dabei gilt auch für den Überlandverkehr, daß die Geschwindigkeit stets der Sicht anzupassen ist, damit der Fahrer in der Lage bleibt, plötzlich auftauchende Hindernisse (hier: querstehendes, mit Tarnanstrich versehenes Militärfahrzeug) rechtzeitig zu erkennen.