OLG Celle - Urteil vom 28.03.1974
5 U 112/73
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1974, 1132

OLG Celle - Urteil vom 28.03.1974 (5 U 112/73) - DRsp Nr. 1994/8550

OLG Celle, Urteil vom 28.03.1974 - Aktenzeichen 5 U 112/73

DRsp Nr. 1994/8550

Ist für ein unfallbeschädigtes Gebrauchtfahrzeug Ersatz zu leisten, so muß bei Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ein überhöhter Preis, der seinerzeit für die Anschaffung des Fahrzeuges gezahlt worden ist, außer Betracht bleiben. Dagegen sind die Auswirkungen des Baujahrs und damit der Typenveralterung zu berücksichtigen.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
VersR 1974, 1132