OLG Hamm SP 1993, 250: Im zu entscheidenden Fall hat das OLG Hamm wegen falscher Angaben zu Nachschlüsseln eine Obliegenheitsverletzung gesehen mit der Begründung, daß gerade die Duplizierung von Fahrzeugschlüsseln für die Beurteilung einer möglichen Vortäuschung des Versicherungsfalles von erheblicher Bedeutung sei.
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