OLG Düsseldorf - 17.03.1969 (1 U 136/68) - DRsp Nr. 1994/1928
OLG Düsseldorf, vom 17.03.1969 - Aktenzeichen 1 U 136/68
DRsp Nr. 1994/1928
Bei unfallbedingter Anmietung eines Ersatzwagens wegen Ausfalls eines Kraftfahrzeugs muß der Geschädigte im Rahmen seiner Schadensgeringhaltungspflicht sich um die Vereinbarung möglichst günstiger, seinem (hier: geringen) Fahrbedarf angepaßter Bedingungen bemühen und zu diesem Zweck entsprechende Erkundigungen anstellen.