OLG Düsseldorf vom 20.09.1985
3 Wf 162/85
Normen:
ZPO § 114 ;
Fundstellen:
JurBüro 1986, 933

OLG Düsseldorf - 20.09.1985 (3 Wf 162/85) - DRsp Nr. 1994/9163

OLG Düsseldorf, vom 20.09.1985 - Aktenzeichen 3 Wf 162/85

DRsp Nr. 1994/9163

Auch nach Abschluß der Instanz kommt ausnahmsweise eine rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die rechtzeitige Entscheidung des Prozeßkostenhilfebegehrens vorgelegen hatten und wenn die mögliche Entscheidung ohne Versäumnis des Antragstellers unterblieben ist.

Normenkette:

ZPO § 114 ;
Fundstellen
JurBüro 1986, 933