OLG Düsseldorf vom 21.02.1980
5 Ss (OWi) 92/80 - 75/80
Fundstellen:
ZfS 1980, 286

OLG Düsseldorf - 21.02.1980 (5 Ss (OWi) 92/80 - 75/80) - DRsp Nr. 1994/9384

OLG Düsseldorf, vom 21.02.1980 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 92/80 - 75/80

DRsp Nr. 1994/9384

1. Schließt der Tatrichter unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles von der im nachfolgenden Fahrzeug abgelesenen Geschwindigkeit auf die von dem Betroffenen eingehaltene Geschwindigkeit und macht er hierbei wegen möglicher Unsicherheitsfaktoren von der im nachfahrenden Fahrzeug gemessenen Geschwindigkeit Abzüge, so ist dies ein Akt der ihm allein vorbehaltenen Beweiswürdigung (Anschluß OLG Düsseldorf, 1979-07-27, 2 Ss (OWi) 503/79).