OLG Düsseldorf - Beschluß vom 08.02.1984 (5 Ss (OWi) 41/84/I) - DRsp Nr. 1994/9224
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 08.02.1984 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 41/84/I
DRsp Nr. 1994/9224
Hat der Führer eines Lkw die Ladung nur ungenügend gesichert und fallen deshalb während der Fahrt Teile der Ladung auf die Straße, so verstößt er nur gegen § 22 Abs. 1StVO, nicht aber zugleich auch gegen die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO, dem lediglich die Bedeutung einer Auffangbestimmung zukommt.