OLG Düsseldorf - Beschluß vom 09.03.1983 (5 Ss (OWi) 81/83 - 65/83 I) - DRsp Nr. 1994/9258
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 09.03.1983 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 81/83 - 65/83 I
DRsp Nr. 1994/9258
An die den Kraftfahrzeugführer hinsichtlich der Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts und der zulässigen Anhängelast treffende Sorgfaltspflicht sind strenge Anforderungen zu stellen. Er muß sich zuverlässige Gewißheit darüber verschaffen, daß die insoweit vorgeschriebenen Grenzen mit Sicherheit nicht überschritten sind.