OLG Düsseldorf - Beschluß vom 10.02.1972 (1 Ss (OWi) 1/72) - DRsp Nr. 1994/9504
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 10.02.1972 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 1/72
DRsp Nr. 1994/9504
1. Die vielfach anzutreffende Gepflogenheit mancher Kraftfahrer, entgegen der eindeutig geltenden gesetzlichen Regelung auf Gehwegen zu parken, schafft kein Gewohnheitsrecht. 2. Der Irrtum, die Duldung verbotswidrigen Parkens auf Gehwegen durch die Polizei mache das Parken rechtmäßig, ist ein vermeidbarer Verbotsirrtum.