Zustimm. Anm. v. Schmidt in VersR 1967, 45. Vgl. auch LG Bad Kreuznach v. 05.07.1961, VersR 1961, 863: Annahmeverzug nur dann, wenn bei dem Angebot bestimmt ist, auf welche Schadensposition der Betrag verrechnet werden sollte. Siehe auch Baumgartel, VersR 1970, 969: "Das Problem der Klageveranlassung (§ 93 ZPO) bei Teilleistungen (§ 266 BGB) in Kraftfahrzeug-Haftpflichtprozessen."
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