Der Betroffene ist nach den Feststellungen des AG bei einem Mietwagenunternehmen in Köln als Fahrer beschäftigt. Im Auftrag des WDR führt dieses Unternehmen mit einem Kleinbus Pendelfahrten zwischen Köln und WDR-Gebäude in Düsseldorf durch, um Mitarbeiter des WDR von Köln nach Düsseldorf und umgekehrt zu befördern. Am 25.5.1994 führte der Betroffene am Steuer eines 8-sitzigen Pkw-Kombi eine solche Fahrt von Köln nach Düsseldorf aus, wobei er eine Person beförderte. Bei einer Kontrolle gegen 13.00 Uhr in Düsseldorf vor dem WDR-Gebäude stellte sich heraus, daß er keine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung i.S. von §
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