OLG Düsseldorf - Beschluß vom 24.10.1985
4 W 83/85
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
r+s 1986, 90

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 24.10.1985 (4 W 83/85) - DRsp Nr. 1994/9157

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24.10.1985 - Aktenzeichen 4 W 83/85

DRsp Nr. 1994/9157

Wurde das Rotlicht übersehen und ist das nur durch grobe Unaufmerksamkeit erklärlich, so ist die erforderliche Sorgfalt in so ungewöhnlich hohem Maße verletzt, daß das Verhalten als grob fahrlässig bezeichnet werden muß.

Normenkette:

VVG § 61 ;

Hinweise:

So auch LG Kassel v. 19.02.1985, VersR 1986, 543.

Fundstellen
r+s 1986, 90