Gründe:
Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen Vergehens gegen das Ausländergesetz und wegen Urkundenfälschung kostenpflichtig zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10,-- DM verurteilt. Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision des Angeklagten, der die örtliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts Düsseldorf geltend macht und die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. Des weiteren wendet er sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Urteils.
I. Die Revision hat Erfolg.