OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.07.1982
1 U 224/81
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1985, 69
ZfS 1985, 76

OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.07.1982 (1 U 224/81) - DRsp Nr. 1994/9289

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.1982 - Aktenzeichen 1 U 224/81

DRsp Nr. 1994/9289

Bei einem Pkw, der im Zeitpunkt seiner Beschädigung nicht nur wenige Tage erst zugelassen ist und eine 1000 km übersteigende Laufleistung hat, stellen die Neuanschaffungskosten nur im Ausnahmefall eine gerechtfertigte Abrechnungsgrundlage dar. Ein Ausnahmefall ist nicht schon dann gegeben, wenn der werksseitige Zustand auch bei sauberer und gewissenhafter Reparaturarbeit nicht wiederhergestellt werden kann.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
VersR 1985, 69
ZfS 1985, 76