OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.03.1986
3 U 85/85
Normen:
RVO § 640 ;
Fundstellen:
r+s 1986, 157

OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.03.1986 (3 U 85/85) - DRsp Nr. 1994/9141

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.1986 - Aktenzeichen 3 U 85/85

DRsp Nr. 1994/9141

Ein Arbeitsunfall ist dann nicht grob fahrlässig herbeiführt, wenn sich ein Arbeitnehmer als "Gegengewicht" auf den rückwärtigen Teil eines Gabelstaplers stellt, um wegen der großen Last der Ladung ein Nachvornekippen des Staplers zu verhindern und dabei vom Gabelstapler fällt und sich verletzt.

Normenkette:

RVO § 640 ;
Fundstellen
r+s 1986, 157