OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.07.1979 (5 Ss 112/79) - DRsp Nr. 1994/9402
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.1979 - Aktenzeichen 5 Ss 112/79
DRsp Nr. 1994/9402
Fahren zwei Kraftfahrer aus dem Halt vor einer Ampel gleichzeitig an und hindert in der Folge der Rechtsfahrende durch jeweiliges Beschleunigen bzw. Herabsetzen seiner Geschwindigkeit den Linksfahrenden daran, sich nach rechts einzuordnen, so fährt der Rechtsfahrende bei einem Überholvorgang falsch.