OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.11.1983
5 Ss 386/83 - 343/83 I
Normen:
StPO § 261 ;
Fundstellen:
VRS 66, 358

OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.11.1983 (5 Ss 386/83 - 343/83 I) - DRsp Nr. 1994/9236

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.1983 - Aktenzeichen 5 Ss 386/83 - 343/83 I

DRsp Nr. 1994/9236

Die richterliche Überzeugung von der Schuld des Angeklagten setzt keine Gewißheit in dem Sinne voraus, daß jede gedankliche Möglichkeit eines anderen Tatherganges ausgeschlossen ist. Es genügt vielmehr ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr geäußert werden können.

Normenkette:

StPO § 261 ;
Fundstellen
VRS 66, 358