OLG Düsseldorf - Urteil vom 22.04.1982 (18 U 257/81) - DRsp Nr. 1994/9304
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.04.1982 - Aktenzeichen 18 U 257/81
DRsp Nr. 1994/9304
Die Pflicht des Trägers der Straßenbaulast, Straßenbäume auf ihren Zustand hin zu untersuchen, beschränkt sich bei Fehlen besonderer Verdachtsmomente auf eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung.