OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.02.1999 (4 U 77/98) - DRsp Nr. 1999/9908
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.1999 - Aktenzeichen 4 U 77/98
DRsp Nr. 1999/9908
1. In Literatur und Rspr. besteht Einigkeit darüber, daß unter die Ausschlußklausel der Unterschlagung (§ 12 Nr. 1 Ziff. I b AKB) nur die Überlassung zum eigenen Gebrauch zählt, nicht dagegen eine kurzfristige Überlassung (vgl. OLG Hamm 78, 1108) - jedenfalls nicht die Überlassung des versicherten Motorrades an einen unbekannten Dritten zu einer Probefahrt.
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