OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.04.1973 (3 Ss 228/73) - DRsp Nr. 1994/9500
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.1973 - Aktenzeichen 3 Ss 228/73
DRsp Nr. 1994/9500
Für die Begründung der Wartepflicht genügt es, daß zur Zeit der Tat die bloße Möglichkeit besteht, daß ein nicht ganz belangloser Schaden eingetreten ist.