OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 06.06.1969 (3 Ss 317/69) - DRsp Nr. 1994/9996
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 06.06.1969 - Aktenzeichen 3 Ss 317/69
DRsp Nr. 1994/9996
Das eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnende Verkehrszeichen ist, soll es für eine gesamte Wohnsiedlung gelten, in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Es reicht nicht aus, daß es nur in den Zufahrtstraßen angebracht wird.