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Rechtsprechung
1984
Sonstige
OLG
OLG Frankfurt/Main
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 12.01.1984
3 Ws (B) 196/83 OWiG
Normen:
StVO
§
12
Abs.
4
, §
41
Abs.
3
Nr.
7
;
Fundstellen:
DAR 1984, 230
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 12.01.1984 (3 Ws (B) 196/83 OWiG) - DRsp Nr. 1994/9837
OLG Frankfurt/Main,
Beschluß
vom 12.01.1984
- Aktenzeichen 3 Ws (B) 196/83 OWiG
DRsp Nr. 1994/9837
Auf einem Gehweg ist das Parken vor der Hofeinfahrt zum eigenen Grundstück auch dann verboten, wenn die Parkflächenmarkierung auf dem Gehweg bis zur Hofeinfahrt reicht und sich auch dahinter nicht fortsetzt.
Normenkette:
StVO
§
12
Abs.
4
, §
41
Abs.
3
Nr.
7
;
Fundstellen
DAR 1984, 230
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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