OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 13.08.1980 (20 W 254/80) - DRsp Nr. 1994/9909
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 13.08.1980 - Aktenzeichen 20 W 254/80
DRsp Nr. 1994/9909
Die Kosten eines von einem Versicherer nach einem Verkehrsunfall wegen eines zu erwartenden oder anhängigen Rechtsstreits eingeholten Gutachtens sind in der Regel auch dann erstattungsfähig, wenn das Verfahren mit einem Vergleich endet.