OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 27.08.1992
16 W 35/92
Normen:
VVG § 12 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VersR 1993, 1341

OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 27.08.1992 (16 W 35/92) - DRsp Nr. 1994/9625

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 27.08.1992 - Aktenzeichen 16 W 35/92

DRsp Nr. 1994/9625

Wahrt der VN durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs die Frist des 12 Abs. 3 VVG, so muß er innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eines die Prozeßkostenhilfe zurückweisenden Beschlusses Beschwerde einlegen. Wahrt er diese Zweiwochenfrist nicht, so geht die fristwahrende Wirkung der Anbringung des Prozeßkostenhilfegesuchs verloren.

Normenkette:

VVG § 12 Abs. 3 ;

Hinweise:

Ebenso OLG Karlsruhe VersR 1992, 1205 L m.w.N.

Fundstellen
VersR 1993, 1341