OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.10.1979 (5 U 18/79) - DRsp Nr. 1994/9925
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.10.1979 - Aktenzeichen 5 U 18/79
DRsp Nr. 1994/9925
Wird die Gewährleistung durch die Klausel "gekauft wie besichtigt" ausgeschlossen, so kann der Käufer Mängel, die er erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, nicht mehr geltend machen. Die Beweislast trifft dem Verkäufer.