OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.01.1984 (1 U 147/83) - DRsp Nr. 1994/9836
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.01.1984 - Aktenzeichen 1 U 147/83
DRsp Nr. 1994/9836
Fährt ein Kraftfahrer auf einen ihm bekannten Bahnübergang, der durch deutlich sichtbare Warnzeichen - Andreaskreuz und Warnblinklicht links und rechts der Fahrbahn - gesichert ist, ohne einen mit normaler Geschwindigkeit herannahenden Zug zu beachten, so kann aus diesem Verhalten auf eine grobe fahrlässige Fahrweise geschlossen werden, solange kein greifbarer Anhaltspunkt dafür besteht, daß er durch äußere Störungen am rechtzeitigen Halten gehindert worden sein könne.