OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.07.1977 (5 U 96/76) - DRsp Nr. 1994/9953
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.07.1977 - Aktenzeichen 5 U 96/76
DRsp Nr. 1994/9953
Kommt bei einem finanzierten Abzahlungskauf der Darlehensvertrag nicht zustande, so ist auch der Kaufvertrag unwirksam, wenn für alle Beteiligten ersichtlich war, daß der Käufer nur kaufen wolle und könne, wenn der Darlehensvertrag wirksam geschlossen werde.