OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.07.1992
7 K 244/91
Normen:
BGB § 276 ; StVG § 7 ;
Fundstellen:
r+s 1992, 372

OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.07.1992 (7 K 244/91) - DRsp Nr. 1994/9629

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.07.1992 - Aktenzeichen 7 K 244/91

DRsp Nr. 1994/9629

1. Gerät ein Kraftfahrer infolge von Glatteis auf die Gegenfahrbahn, so spricht der erste Anschein für ein schuldhaftes Fahrverhalten. 2. Ein Kraftfahrer muß bei Temperaturen um den Gefrierpunkt, insbesondere an Straßenteilen mit veränderter Einwirkung von Sonne und Wind, mit plötzlich auftretender Vereisung rechnen. Dabei sind jedoch Anzeichen erforderlich, die Veranlassung zur Annahme von Glatteisbildung geben können.

Normenkette:

BGB § 276 ; StVG § 7 ;
Fundstellen
r+s 1992, 372