OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.04.1984 (1 U 160/83) - DRsp Nr. 1994/9824
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.04.1984 - Aktenzeichen 1 U 160/83
DRsp Nr. 1994/9824
Die Verkehrssicherungspflicht bei Eis- oder Schneeglätte geht nicht so weit, daß Fußgängerüberwege innerhalb geschlossener Ortschaften überall geräumt oder gestreut sein müssen. Im allgemeinen genügt es, wenn eine sichere Verbindung geschaffen wird, die den Fußgängerverkehr aufnehmen kann und nicht zu übermäßigen Umwegen nötigt.