OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.09.1983
7 U 312/82
Normen:
BGB § 852 ;
Fundstellen:
VRS 67, 183
ZfS 1984, 323

OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.09.1983 (7 U 312/82) - DRsp Nr. 1994/9849

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.09.1983 - Aktenzeichen 7 U 312/82

DRsp Nr. 1994/9849

Die Verjährung beginnt nicht erst, wenn der Anspruchsberechtigte genau ermittelt hat, ob der anzustrengenden Prozeß mehr oder weniger risikolos für ihn sein wird, sondern er reicht aus, wenn ihm so viele Tatsachen bekannt sind, daß er mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg gegen die bekannten Tatsachen einigermaßen sicher auf den Schädiger und - bei deliktischen Ansprüchen - ein schuldhaftes Verhalten hinweisen, ist ihm die Klageerhebung zuzumuten.

Normenkette:

BGB § 852 ;
Fundstellen
VRS 67, 183
ZfS 1984, 323