OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.01.1973 (3 U 107/72) - DRsp Nr. 1994/9986
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.01.1973 - Aktenzeichen 3 U 107/72
DRsp Nr. 1994/9986
Einem Kraftfahrer fällt grobe Fahrlässigkeit zur Last, wenn er die Gewalt über sein Fahrzeug dadurch verliert, daß er sich während der Fahrt umdreht, um einen mitgeführten Gegenstand vom Boden des Wagens auf den Rücksitz zu befördern.