Der gut ein Jahr alte, knapp 10 000 km gelaufene Pkw war erheblich beschädigt worden. Der Kl. gab das Fahrzeug beim Kauf eines Neuwagens in Zahlung; die Lieferfrist betrug 67 Tage; bei Abrechnung auf Reparaturkostenbasis wäre - so meint er - wegen langwieriger Ersatzteilbeschaffung eine entsprechend lange Ausfallzeit zugrundezulegen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|