OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.09.1993 (1 U 248/90) - DRsp Nr. 1995/1534
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.09.1993 - Aktenzeichen 1 U 248/90
DRsp Nr. 1995/1534
»Die das Maß der Verkehrssicherungspflichten bestimmenden berechtigten Sicherungserwartungen des Verkehrs beurteilen sich bei Bürgersteigen nicht nur nach der örtlichen Lage (Umgebungscharakter), sondern auch nach dem äußeren Bild des Bürgersteigs als solchem. In dörflicher Lage ist auf Plattenbelag mit Unebenheiten und Abkantungen von 1,5 bis 2 cm gewöhnlich zu rechnen.«