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Rechtsprechung
1984
Sonstige
OLG
OLG Hamburg
OLG Hamburg - Beschluß vom 16.02.1984
1 Ss 14/84 OWi
Normen:
StVO
§
12
Abs.
1
Nr.
6 a
, §
39
Abs.
2
;
Fundstellen:
VerkMitt 1984, 67
OLG Hamburg - Beschluß vom 16.02.1984 (1 Ss 14/84 OWi) - DRsp Nr. 1994/10118
OLG Hamburg,
Beschluß
vom 16.02.1984
- Aktenzeichen 1 Ss 14/84 OWi
DRsp Nr. 1994/10118
Ist ein Zeichen 283 mit einem Zusatzschild versehen, so ist innerhalb dieses Zeitraums das Halten auch Sonnabends unzulässig.
Normenkette:
StVO
§
12
Abs.
1
Nr.
6 a
, §
39
Abs.
2
;
Fundstellen
VerkMitt 1984, 67
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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