OLG Hamburg - Beschluß vom 22.01.1999 (2 Ss 175/98 OWi) - DRsp Nr. 1999/9935
OLG Hamburg, Beschluß vom 22.01.1999 - Aktenzeichen 2 Ss 175/98 OWi
DRsp Nr. 1999/9935
Eine Verjährungsunterbrechung bei Anhörungsbogenübersendung gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1OWiG kommt nur in Betracht, wenn die Bußgeldstelle dem Adressaten unmißverständlich zu erkennen gibt, daß sich der in dem Anhörungsbogen beschriebene Vorgang gegen ihn richtet und er der Tat verdächtig ist.