OLG Hamburg - Urteil vom 23.01.1979 (2 Ss 235/78) - DRsp Nr. 1994/10154
OLG Hamburg, Urteil vom 23.01.1979 - Aktenzeichen 2 Ss 235/78
DRsp Nr. 1994/10154
Der Autofahrer muß auch nach Herstellung eines Blickkontaktes damit rechnen, daß eine in der Mitte der Fahrbahn stehengebliebene 78 Jahre alte Fußgängerin die Verkehrslage nicht richtig eingeschätzt hat und falsch reagiert.