OLG Hamm vom 06.06.1983
3 Ss OWi 684/83

OLG Hamm - 06.06.1983 (3 Ss OWi 684/83) - DRsp Nr. 1994/10815

OLG Hamm, vom 06.06.1983 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 684/83

DRsp Nr. 1994/10815

Um die Geschwindigkeitsmessung von Polizeibeamten durch Nachfahren zur Nachtzeit überprüfbar zu machen, muß das Urteil, durch das der Betroffene wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt wird, Darlegungen darüber enthalten, daß die Beamten trotz der Dunkelheit und der deswegen in der Regel ungünstigen Sichtverhältnisse in der Lage waren, Länge und Konstanz eines - nicht ganz geringen - Abstandes zu dem vorausfahrenden Fahrzeug zutreffend zu schätzen. Dazu müssen im Urteil Anknüpfungstatsachen über die Beleuchtungsverhältnisse durch künstliche Lichtquellen und über etwa vorhandene feste Bezugspunkte, an denen sich die Polizeibeamten orientieren konnten.