OLG Hamm - 07.08.1995 (9 W 26/95) - DRsp Nr. 1997/1688
OLG Hamm, vom 07.08.1995 - Aktenzeichen 9 W 26/95
DRsp Nr. 1997/1688
Die zur Durchsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Straßenraum eingebrachten Hindernisse (hier: Pflanzenbeet) müssen so gestaltet sein, daß sie für einen mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit fahrenden Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar sind, und zwar auch bei Dunkelheit und erschwerten Sichtverhältnissen.