OLG Hamm vom 17.12.1986
13 U 105/86
Normen:
VVG § 39 Abs.2, § 158 i;
Fundstellen:
DRsp II(229)239a
VersR 1987, 604

OLG Hamm - 17.12.1986 (13 U 105/86) - DRsp Nr. 1992/8913

OLG Hamm, vom 17.12.1986 - Aktenzeichen 13 U 105/86

DRsp Nr. 1992/8913

Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers gegenüber dem (mitversicherten) Fahrer eines Unfallfahrzeugs im Falle der Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Nichtzahlung von Folgeprämien durch den Versicherungsnehmer (§ 39 Abs. 2 VVG).

Normenkette:

VVG § 39 Abs.2, § 158 i;

»Die Kl. [Sozialversicherungsträger] kann gem. § 1542 RVO i. V. m. § 18 Abs. 1, § 17 Abs. 1 StVG vom Bekl. als Fahrer des Unfallfahrzeugs Erstattung der Aufwendungen .. für das beim Unfall verletzte Mitglied D. .. verlangen. ...

Der Bekl. kann sich .. nicht mit Erfolg darauf berufen, daß er auf die Zahlung der Folgeprämie durch seinen Arbeitgeber als Halter des Unfallwagens keinen Einfluß gehabt und von der [zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Arbeitgeber als VersNehmer führenden] Nichtzahlung der Prämie [§ 39 Abs. 2 VVG] auch nichts gewußt habe. ...